FAQ
Wer kann sich bewerben
Um für ein Fellowship in Frage zu kommen, solltest du …
- zwischen 18 und 30 Jahre alt sein*
- eine bedeutende Rolle in der deutschen Klimabewegung einnehmen, sei es in einer öffentlichen Position, in einem administrativen Bereich, als Vernetzer:in oder Koordinator:in – auf lokaler, landes- oder bundesweiter Ebene
- bereit sein, diese bedeutende Rolle für mindestens zwei weitere Jahre auszufüllen und damit die Klimabewegung zu stärken
- Aktivitäten mit lokalem, regionalem oder nationalem Fokus nachgehen
- eine gewaltfreie und an große Bevölkerungskreise anschlussfähige Aktionsform ausüben
- Bedarf finanzieller Unterstützung für den Aktivismus haben
- aktiv zur Vernetzung unter den Fellows beitragen und gemeinsam mit den anderen ein jährliches Vernetzungstreffen planen, vorbereiten und durchführen
- bereit sein, einen Zwischenbericht über die eigene Tätigkeiten seit der Aufnahme des Fellowships bereitzustehen
*In gut begründeten Ausnahmefällen behalten wir uns vor, auch Kandidat:innen, die älter als 30 Jahre alt sind, in Betracht zu ziehen. Bitte wende dich dazu vorab per Mail an kontakt@klima-aktivisti-fellowship.de
Wann ist der Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 09. Oktober 2024
Wie läuft der Auswahlprozess
Wie hoch ist die Auszahlung des Fellowships
Die Höhe der Unterstützung ist auf 800€ monatlich datiert und wird entsprechend der Inflationsentwicklung jährlich angepasst. Diese Summe kann auch für Sachkosten wie einen Zuschuss zur Jugend-Bahncard100 oder andere relevante Ausgaben genutzt werden. Dies wird im Detail besprochen, wenn die Auswahl getroffen und die Verträge erstellt werden.
Wieso die Altersbegrenzung
Wir haben uns dazu entschlossen, die Altersbegrenzung auf 30 Jahre zu legen, da wir gezielt die junge, heranwachsende Generation der Klimabewegung in Ausbildung oder Studium unterstützen möchten, die in den letzten Jahren tragende und wichtige Rollen eingenommen haben. Der finanzielle Betrag, der ihnen monatlich zugutekommt, entspricht bewusst nicht einem Beschäftigungsverhältnis. Er ist vielmehr eher an eine Aufwandsentschädigung angelehnt, die einen Ersatz für Nebenjobs bildet, die sich die Aktivist*innen sonst suchen müssten.
In sehr gut begründeten Fällen, behalten wir uns vor, Ausnahmen von der Begrenzung zu machen.
Du hast noch Fragen?
Dann schreibe eine Mail an kontakt@klima-aktivisti-fellowship.de